eingebrandt GmbH, Weissensteinstrasse 2, CH-4500 Solothurn, www.eingebrandt.ch | Stand: Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der eingebrandt GmbH (nachfolgend «Agentur»).
Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte der Agentur schriftlich oder mündlich akzeptiert.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den gelieferten Materialien verfügt. Die Agentur geht davon aus, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aus der Verwendung von durch den Kunden gelieferten Materialien entstehen. Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen oder Mehraufwände infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweils vereinbarten Offerte.
Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Anpassungen, die nicht Bestandteil der Offerte sind, werden separat vereinbart und zusätzlich verrechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen oder Produktionsdaten sorgfältig zu prüfen.
Mit der schriftlichen Freigabe (z. B. per E-Mail oder PDF-Freigabe) übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte.
Nach erfolgter Freigabe übernimmt die Agentur keine Haftung für inhaltliche, gestalterische oder technische Fehler.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
Die Agentur räumt dem Kunden die für den vereinbarten Zweck, das definierte Medium und den vereinbarten Zeitraum erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Nutzungsrechte nicht exklusiv, nicht übertragbar sowie zeitlich und sachlich beschränkt.
Die Urheberrechte an sämtlichen von der Agentur geschaffenen Werken verbleiben bei der Agentur.
Nicht realisierte Entwürfe, Konzepte, Skizzen, Texte oder Ideen bleiben vollumfänglich Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet werden.
Jede Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gilt als Folgenutzung und bedarf einer separaten Vereinbarung.
Folgenutzungen sind zusätzlich zu entschädigen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung der Nutzung.
Der Erwerb von Rohdaten oder umfassenden Nutzungsrechten ist nicht Bestandteil der regulären Leistung und bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
Der Erwerb solcher Rechte beinhaltet keine nachträglichen Anpassungen oder Weiterentwicklungen.
Mit der Übertragung erweiterter Rechte übernimmt die Agentur keine Haftung für mögliche Ansprüche Dritter, die sich aus der weiteren Nutzung durch den Kunden ergeben.
Die widerrechtliche oder nicht vereinbarte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Agentur begründet eine Schadenersatzpflicht. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen eines Projekts erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (z. B. Website, Präsentationen, soziale Medien) zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
Bei grösseren oder mehrphasigen Projekten ist die Agentur berechtigt, Teilrechnungen gemäss Projektfortschritt oder individueller Vereinbarung zu stellen.
Viele Projekte werden in klar definierten Projektphasen durchgeführt. Jede Phase baut auf den Ergebnissen der vorhergehenden Phase auf.
Nach Abschluss einer Phase gilt diese als erbracht. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Projektphasen können zu zusätzlichen Leistungen führen und werden separat vereinbart.
Wird ein Auftrag reduziert, pausiert oder annulliert, hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits angefallener Kosten und Vorleistungen Dritter.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht öffentlich bekannt sind oder rechtlich offengelegt werden müssen.
Die Agentur haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden.
Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Massnahmen oder Unterlassungen, die der Kunde auf Basis der erbrachten Leistungen trifft.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für wirtschaftliche Entwicklungen, Marktveränderungen oder technische Folgeprobleme ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Die Agentur bewahrt projektbezogene Unterlagen für einen angemessenen Zeitraum nach Projektabschluss auf. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung bedarf einer separaten Vereinbarung.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in Solothurn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Bei digitalen Leistungen kann die Agentur auf Leistungen Dritter zurückgreifen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen oder Einstellungen von Diensten durch Drittanbieter.
Die Agentur ist berechtigt, KI-gestützte Tools einzusetzen.
Die Verantwortung für die rechtliche, inhaltliche und ethische Prüfung der finalen Ergebnisse liegt beim Kunden. Eine Garantie für Exklusivität oder Schutzfähigkeit von KI-gestützten Vorleistungen wird nicht übernommen.
Wartungs-, Support- oder Betreuungsleistungen sind nicht Bestandteil eines einmaligen Projektauftrags und bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Ohne entsprechende Vereinbarung übernimmt die Agentur keine Verpflichtung zur laufenden Pflege, Aktualisierung oder Überwachung von digitalen Produkten.